Taxiunternehmen in Deutschland

Taxizentrale als regionale Hotline

Taxiunternehmen schließen sich vor Ort häufig genossenschaftlich zu Taxizentralen zusammen, um für die Taxibestellung per Telefon einen zentralen Taxiruf anbieten zu können. Solch eine gemeinschaftlich betriebene Taxizentrale hat den Vorteil, dass nicht jeder einzelne Taxibetrieb für seine Taxi - Rufnummer werben muss, sondern die Fahrgäste schnell und bequem rund um die Uhr unter einer einheitlichen Telefonnummer ein Taxi rufen können - anstatt erst aus einer unüberschaubaren Zahl von Taxinummern die richtige herausfischen zu müssen.

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Abschied von der Taxi Ruf Säule

Dies gilt insbesondere, da mit dem Einzug der Mobiltelefone die Bestellung eines Taxi per Hotline deutlich zugenommen hat. Die althergebrachte Taxi Ruf Säule an den klassischen Taxiständen hat fast ausgedient.

Taxi bestellen im Internet

Mittlerweile kann man sogar online ein Taxi vorbestellen, indem man einfach die Daten der gewünschten Taxifahrt in entsprechende Formulare auf den Webseiten der Taxiunternehmer eingibt. Will man jedoch schnell für "sofort" ein Taxi bestellen wollen, sollte man von einer Onlinebestellung absehen und lieber zum Taxistand um die Ecke gehen bzw. zum Telefon greifen.

Besondere Taxi-Services

Besonderen Taxiservice, wie etwa ein Großraumtaxi, Baby- und Kindersitze, Krankentransporte, Dialysefahrten oder der Transport sperriger Güter sollte man immer rechtzeitig vorab beim lokalen Taxidienst anmelden, damit die dem jeweiligen Service entsprechend ausgerüsteten Taxis zum gewünschten Zeitpunkt auch tatsächlich verfügbar sind.

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Rechtliche Grundlagen der Taxibetriebe

Das Taxigewerbe ist Teil des öffentlichen Personen-Nahverkehrs (ÖPNV) und unterliegt im jeweiligen Pflichtfahrgebiet der Beförderungspflicht. Das betreiben eines Taxibetriebes erfordert eine Konzession, alle Taxifahrer müssen speziell ausgebildet sein (Personenbeförderungsschein, Ortskundenachweis). Im Pflichtfahrgebiet gilt Tarifpflicht, d.h. die von den Kommunen festgelegten Gebühren dürfen weder über- noch unterschritten werden. Hierfür ist das Taxameter amtlich zu eichen.